Vorstand und Aufsichtsrat erstatten die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig. Die Erklärung zur Unternehmensführung wird dabei für die JOST Werke SE und den JOST Konzern zusammengefasst. Nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung bezieht sich in erster Linie auf das Berichtsjahr 2023.
Die zusammengefasste Erklärung beinhaltet die Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG, Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeits-weise und Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand, einschließlich Angaben zur Corporate Governance des Unternehmens, zum Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und Vorstand und zu den gesetzlichen Vorgaben für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.
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Erklärung zur Unternehmensführung 2022
Erklärung zur Unternehmensführung 2021
Erklärung zur Unternehmensführung 2020
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht 2019
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht 2018
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht 2017
Vorstand und Aufsichtsrat der JOST Werke SE erklären, dass den Empfehlungen des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (DCGK) in der Fassung vom 27. Juni 2022 seit Abgabe der Entsprechenserklärung am 1. Dezember 2022 mit nachfolgenden Einschränkungen entsprochen wurde und künftig entsprechen wird:
Neu-Isenburg, den 7. Dezember 2023
JOST Werke SE
Der Vorstand | Der Aufsichtsrat |
Entsprechenserklärung der JOST Werke SE vom 7. Dezember 2023
Entsprechenserklärung der JOST Werke AG vom 1. Dezember 2022
Entsprechenserklärung der JOST Werke AG vom 2. Dezember 2021
Entsprechenserklärung der JOST Werke AG vom 18. März 2021
Entsprechenserklärung der JOST Werke AG vom 2. Dezember 2020
Entsprechenserklärung der JOST Werke AG vom 3. Dezember 2019
Entsprechenserklärung der JOST Werke AG vom 4. Dezember 2018
Entsprechenserklärung der JOST Werke AG vom 4. Dezember 2017
Nach Vorbereitung durch den Präsidial- und Nominierungsausschuss hat der Aufsichtsrat der JOST Werke AG gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG ein neues Vergütungssystem für den Vorstand im Geschäftsjahr 2021 beschlossen, das von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligt wurde.
Vergütungssystem des Vorstands
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats der JOST Werke AG, das im § 15 der Satzung geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 unverändert bestätigt und gebilligt.
Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
August 2023
Satzung der Jost Werke SE (PDF-Download)